Die Auf­recht­er­hal­tung so­zia­ler Bin­dung­en ist wic­htig zur Er­reichung des Voll­zugs­ziels.

Da­zu ist es not­wendig, dass der Gefangene mit der Außen­welt kom­muniz­ieren kann. Aus diesem Grund hat der Gesetz­geber den Paket- und Schrift­verkehr für Gefangene er­laubt. Es gibt Regel­ungen so­wohl den Paket- als auch den Brief­verkehr betref­fend. Da­mit Sie ohne Pro­bleme den Kon­takt zu Ihren An­gehörigen, Be­kann­ten usw. hal­ten kön­nen, haben wir hier für Sie alle wichtigen In­for­mationen zu­sammen­gestellt.

Achtung Wichtige Informationen

Bit­te in­for­mieren Sie sich, ob Ihr An­liegen mög­lich ist oder nicht, be­vor Sie et­was an die Justiz­voll­zugs­anstalt Siegburg ab­schicken. So ver­meiden Sie zum Beis­piel un­nötiges Rück­porto. 

 

Informationsseiten für die Straf- und Untersuchungshaft