Die Aufrechterhaltung sozialer Bindungen ist wichtig zur Erreichung des Vollzugsziels.
Dazu ist es notwendig, dass der Gefangene mit der Außenwelt kommunizieren kann. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber den Paket- und Schriftverkehr für Gefangene erlaubt. Es gibt Regelungen sowohl den Paket- als auch den Briefverkehr betreffend. Damit Sie ohne Probleme den Kontakt zu Ihren Angehörigen, Bekannten usw. halten können, haben wir hier für Sie alle wichtigen Informationen zusammengestellt.
Wichtige Informationen
Bitte informieren Sie sich, ob Ihr Anliegen möglich ist oder nicht, bevor Sie etwas an die Justizvollzugsanstalt Siegburg abschicken. So vermeiden Sie zum Beispiel unnötiges Rückporto.