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Wegen der Vielzahl der Anfragen können daher nur solche Gruppen die Anstalt besichtigen, die einen unmittelbaren beruflichen oder dienstlichen Bezug zum Strafvollzug aufweisen.
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Nach Straftaten gilt das öffentliche Interesse häufig nur dem Tatgeschehen, der Persönlichkeit des Täters, seiner Verfolgung und Verurteilung. Die Situation in der sich das betroffene Opfer befindet wird vielfach vergessen. Um diesem Missstand Abhilfe zu schaffen, wurde die Stelle eines Ansprechpartners für Opferbelange in den JVA'en geschaffen.