Achtung!
Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,
zugelassen zum Besuch eines Gefangenen werden maximal 3 Personen und zwei minderjährige Personen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr.
Achten Sie bitte auf die unten Aufgeführten Hinweise!
Für dringende Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer
+49 2241 307 - 1140
zu den unten Aufgeführten Zeiten zur Verfügung.
Es besteht auch die Möglichkeit sich mit den Anfragen an uns per
E-Mail (besuchsabteilung@jva-siegburg.nrw.de ) zu wenden.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Der Besuch dient in erster Linie dazu, die Familienkontakte auch während der Haftzeit aufrecht zu erhalten. Zu diesem Zweck vereinbaren die Angehörigen mit der Besuchsabteilung entsprechende Besuchstermine telefonisch.
Das Telefon ist wie folgt besetzt:
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Montag und Dienstag 13:45 bis 20:00 Uhr
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Mittwoch, Donnerstag und Freitag
08:45 bis 11:14 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr.
Die Telefonnummer lautet:
+49 2241 307 - 1140
Terminvereinbarung per E-Mail:
besuchsabteilung@jva-siegburg.nrw.de
Einlasszeiten Strafhaft Haus 1
Montag
13:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Freitag (jeweils zweimal im Monat)
08:30 Uhr bis 11:00 Uhr
13:00 Uhr bis 14:30 Uhr
Einlasszeiten Strafhaft Haus 2
Dienstag
13:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Mittwoch
08:30 Uhr bis 11:00 Uhr
13:00 Uhr bis 14:30 Uhr
Einlasszeiten Strafhaft U-Haft
Donnerstag
08:30 Uhr bis 11:00 Uhr
13:00 Uhr bis 14:30 Uhr
Wichtige Hinweise
Wir bitten Sie, sich 30 Minuten vor dem Besuchstermin an der Aussenpforte zu melden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei Verspätungen ihrerseits und dem Eintreffen nach dem vereinbarten Besuchstermin leider kein Einlass mehr erfolgen kann.
Kinder unter 14 Jahre dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer bevollmächtigten volljährigen Person die Anstalt betreten. Die bevollmächtigte Person muss eine unterschriebene schriftliche Einverstandniserklärung des Erziehungsberechtigten und eine Ausweiskopie vorlegen.
Jugendliche unter 18 Jahre, die nicht mit dem Gefangenen verwandt sind, benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung ihres Erziehungsberechtigten, um die Anstalt betreten zu können. Eine Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten ist vorzulegen.
Besuche ehemaliger Gefangener sind vorab schriftlich oder per E-Mail (besuchsabteilung@jva-siegburg.nrw.de ) zu beantragen.
Sie können Nahrungs- und Genussmittel für 25,00 Euro je Besuchsstunde ausschließlich bei uns vor Ort am Automaten einkaufen.
(Diese Regelung gilt nicht für Sonderbesuche.)
Bitte bringen Sie nach Möglchkeit ausreichend Münzgeld für den Einkauf mit.
Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt verweigert werden.
Hinweis für den Besuch von Untersuchgsgefangenen:
Möglicherweise benötigen Sie eine richterliche Besuchserlaubnis. Informationenen können direkt beim zuständigen Gericht eingeholt werden. Bitte vereinbaren Sie erst danach mit uns einen Besuchstermin.
Skype-Besuch
Gefangenen steht in eingeschränkten Fällen die Möglichkeit offen mit ihren Angehörigen via "Skype" in persönlichen Kontakt zu treten.
ACHTUNG: Einen Termin für einen "Skype-Besuch" können Sie telefonisch nicht erhalten, den Termin muss der Gefangene beantragen!
Wir danken Ihnen sehr herzlich für Ihr Verständnis!