Gemäß den Richtlinien für Sozialarbeiter/Sozialpädagogen bei den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen wirkt der/die Sozialarbeiter/in/Sozialpädagoge/in bei der Behandlung von Strafgefangenen und Verwahrten mit. Er hilft dem Gefangenen, seine Schwierigkeiten zu erkennen und zu überwinden. Die Hilfe soll darauf gerichtet sein, den Gefangenen in die Lage zu versetzen, seine Angelegenheiten selbst zu ordnen und zu regeln (§ 71 StVollzG).

Sozialarbeiterische oder sozialpädagogische Maßnahmen werden mit dem Ziel einer Verbesserung der Lebenslage der Inhaftierten in psychischer, sozialer und/oder materieller Hinsicht geplant, organisiert und durchgeführt.

Der/die Sozialarbeiter/in/Sozialpädagoge/in bedient sich dabei der Methoden der Sozialarbeit (soziale Einzelhilfe, soziale Gruppenarbeit und Gemeinwesenarbeit).

Sozialarbeit im Vollzug ist als allgemeiner Sozialer Dienst mit speziellen Angeboten organisiert.

Zu den originären Aufgaben aller Sozialarbeiter/innen/Sozialpädagogen/innen in der JVA Siegburg gehört die Betreuung von erwachsenen männlichen Strafgefangenen.

Schwerpunkte dieser Tätigkeit sind im Wesentlichen:

  • Mitwirkung bei der Behandlungsuntersuchung sowie Führung von Zugangsgesprächen
  • Vollzugsplanerstellung und Vollzugsplanfortschreibung
  • gezielte Motivierung Einzelner für spezielle Angebote
  • Unterstützung und prozesshafte Begleitung bei der Reflexion persönlich-dissozialer Probleme im Rahmen der Sozialen Einzelfallhilfe
  • Hilfestellung bei Übungen zum Erlernen sozialer Kompetenz und zur Lösung zwischenmenschlicher Konfliktfelder
  • Soziale Gruppenarbeit zu unterschiedlichen Themenbereichen
  • Vorbereitung vollzuglicher Lockerungen, das Einbringen in die Vollzugskonferenzen und deren Nachbereitung
  • Beratung der Inhaftierten über vollzugliche Rechte und Pflichten
  • Beratung von Inhaftierten mit Migrationshintergrund
  • Beratung von ausländischen Inhaftierten
  • Beratung der Inhaftierten in persönlichen Angelegenheiten
  • Beratung der Angehörigen zu Angelegenheiten der Haft und des Umgangs mit Behörden am Heimatort
    (z. B. Agentur für Arbeit, Job-Center, Sozialamt, Jugendamt pp.)
  • Partner- und Familienberatung
  • Krisenintervention
  • Entlassungsvorbereitung / Übergangsmanagement
  • Kooperation mit öffentlich-rechtlichen und freien Trägern
  • Begleitung und Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Mitarbeitern
  • Anleitung von Praktikanten
  • Stellungnahmen und Berichtsentwürfe zu:
  • vorzeitiger Entlassung gem. § 57 StGB,
  • urückstellung der Strafe gem. § 35 BtMGZ,
  • Anordnung der Führungsaufsicht gem. § 68 StGB,
  • Absehen von Vollstreckung bei Auslieferung oder
  • Landesverweisung gem. § 456 a StPO,
  • in Gnadenangelegenheiten,
  • zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern

Darüber hinaus nehmen die Sozialarbeiter/innen/Sozialpädagogen/innen Schwerpunktaufgaben wahr. Hier bietet der Strafvollzug  eine breite Palette unterschiedlicher Behandlungsmaßnahmen an.

Palette der Behandlungsmaßnahmen