Das Übergangsmanagement für Strafgefangene "B5" ist eine Gemeinschaftsinitiative des nordrhein-westfälischen Strafvollzuges und der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit.

Ziel der Gemeinschaftsinitiative ist ein landesweites Übergangsmanagement zur beruflichen Wiedereingliederung von Gefangenen und Haftentlassenen. Das Übergangsmanagement strebt eine marktorientierte Ausbildungs- und Beschäftigungsintegration für Strafgefangene durch ein landesweit wirkendes Qualifizierungs-, Vermittlungs- und Stabilisierungsnetzwerk an. Zentrales Ziel ist es, über eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration zur Senkung des Rückfallrisikos von (ehemaligen) Strafgefangenen beizutragen.

In der hiesigen Anstalt befinden sich neben der Sozialtherapie Inhaftierte mit einem Strafmaß von bis zu 18 Monaten. Die Wiedereingliederungsplanung konzentriert sich auf die Vermittlung in stabile Wohn- und Lebensverhältnisse, Arbeit, Ausbildung und Beschäftigung. Deshalb sollten die Inhaftierten nahtlos nach der Entlassung in den Leistungsbezug der jeweiligen Jobcenter und Agenturen für Arbeit gelangen.

Der/die Übergangsmanager/in (Case-Manager/in) beginnt seine Tätigkeit ca. 3 Monate vor der Haftentlassung sobald er vom/von zuständigen Sozialarbeiter/in über die bevorstehende Entlassung Kenntnis erlangt hat. Dabei ist er/sie Schnittstelle zwischen den Gefangenen, dem anstaltsinternen Sozialdienst, den Mitarbeitern/innen der Jobcenter bzw. der Agenturen für Arbeit sowie den externen Trägern.

Jede/r Sozialarbeiter/in bespricht mit dem Gefangenen die Entlassungssituation und erhebt mit einem speziell für das Übergangsmanagement entworfenen Fragebogen die relevanten Gefangenendaten. Diese Erhebungsbögen werden anschließend an den Case-Manager/in weitergegeben. Diese/er nimmt Kontakt zu den Jobcentern bzw. Agenturen für Arbeit in den Heimatorten auf, um für die Gefangenen einen Beratungstermin in der Leistungsabteilung und Arbeitsvermittlung zu organisieren.

Darüber hinaus findet in Einzelfällen eine Ausbildungs- und Berufsberatung durch die Agentur für Arbeit bei Gefangenen unter 25 Jahren statt. Mittelfristig sollen die hiesigen Gefangenen an einer Berufsorientierung durch die Agentur für Arbeit und den Netzwerkpartnern des Kolping Bildungswerks im Rahmen von Interessenerkundung, Eignungsfeststellung, Beratung zur Berufswahl und Entscheidungsfindung sowie Teilnahme Trainingskursen und Ableistung von Praktika teilnehmen.