
Nach der Beseitigung der Kriegsschäden und einer damit einhergehenden Instandsetzung der Versorgungseinrichtungen konnten in Haus 1 wieder Freiheitsstrafen an männlichen erwachsenen Ersttätern in der Vollzugsanstalt Siegburg vollstreckt werden.
Haus 2 wurde ab 1946 mit jugendlichen und heranwachsenden Strafgefangnen belegt.