Achtung!

Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,

zugelassen zum Besuch eines Gefangenen werden maximal 3 Personen und zwei minderjährige Personen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr.

Achten Sie bitte auf die unten Aufgeführten Hinweise!


Für dringende Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer


+49 2241 307 - 1140

zu den unten Aufgeführten Zeiten zur Verfügung.

Es besteht auch die Möglichkeit sich mit den Anfragen an uns per

E-Mail (besuchsabteilung@jva-siegburg.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm)  zu wenden.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Der Besuch dient in erster Linie dazu, die Familienkontakte auch während der Haftzeit aufrecht zu erhalten. Zu diesem Zweck vereinbaren die Angehörigen mit der Besuchsabteilung entsprechende Besuchstermine telefonisch.

Die Telefonnummer lautet:

+49 2241 307 - 1140

 Das Telefon ist wie folgt besetzt:

  • Montag und Dienstag 13:45 bis 20:00 Uhr

  • Mittwoch und Donnerstag 08:45 bis 11:45 Uhr
    und 13:00 bis 15:00 Uhr.

Terminvereinbarung per E-Mail:

besuchsabteilung@jva-siegburg.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm    

 

Einlasszeiten Strafhaft Haus 1

Montag
13:30 Uhr bis 19:30 Uhr

Mittwoch
08:30 Uhr bis 11:00 Uhr
13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Freitag (jeweils zweimal im Monat)
08:30 Uhr bis 11:00 Uhr
13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

 

Einlasszeiten Strafhaft Haus 2

Dienstag
13:30 Uhr bis 19:30 Uhr

Donnerstag
08:30 Uhr bis 11:00 Uhr
13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

 

Info Wichtige Hinweise

Wir bitten Sie, sich 30 Minuten vor dem Besuchstermin an der Aussenpforte zu melden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei Verspätungen ihrerseits und dem Eintreffen nach dem vereinbarten Besuchstermin leider kein Einlass mehr erfolgen kann.

Kinder unter 14 Jahre dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer bevollmächtigten volljährigen Person die Anstalt betreten.

Jugendliche unter 18 Jahre, die nicht mit dem Gefangenen verwandt sind, benötigen eine schriftliche Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung ihres Erziehungsberechtigten, um die Anstalt betreten zu können. Eine Kopie des Personalausweises des Er­zie­hungs­be­rech­tig­ten ist vorzulegen.

Besuche ehemaliger Gefangener sind vorab schriftlich oder per E-Mail (besuchsabteilung@jva-siegburg.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm)   zu beantragen.

Sie können Nahrungs- und Genussmittel für 25,00 Euro je Besuchsstunde ausschließlich bei uns vor Ort am Automaten einkaufen.
(Diese Regelung gilt nicht für Sonderbesuche.)
Bitte bringen Sie nur Münzgeld mit, da in der JVA leider nicht die Möglichkeit besteht Geld zu wechseln!

Empfohlen wird allen Besucher sich vor dem Besuchskontakt die Hände desinfizieren.

Skype-Besuch

Gefangenen steht in eingeschränkten Fällen die Möglichkeit offen mit ihren Angehörigen via "Skype" in persönlichen Kontakt zu treten.

Über die Modalitäten für einen "Skype-Besuch" können Sie sich bei dem Besuchsdienst unter 02241 307-1140 informieren.
ACHTUNG: Einen Termin für einen "Skype-Besuch" können Sie telefonisch nicht erhalten, den Termin muss der Gefangene beantragen!

Wir danken Ihnen sehr herzlich für Ihr Verständnis!

Informationen für Rechtsanwalts- und Behördenvertreterbesuche

Informationen zum Download