Bei der letzten Stichtagserhebung im April 2013 lag bei 67% der erwachsenen Gefangenen eine Ab­hän­gig­keits­er­kran­kung vor. Hierbei auffällig ist der sehr hohe Anteil der Opiatabhängigen.

Ziel jeglicher Betreuungsarbeit mit drogenabhängigen Gefangenen ist die Förderung und Stützung der Motivation, ambulante oder stationäre Behandlungsangebote in Anspruch zu nehmen. Gefangene sollen mit ihrer Abhängigkeit konfrontiert werden, süchtige Verhaltensweisen zu erkennen, sie als Krankheit anzunehmen und gegebenenfalls Veränderungsmöglichkeiten und -strategien zu entwickeln (vergleiche hierzu Richtlinien für die anstaltsinterne Suchtberatung). Hierbei kommt der Vermittlung von behandlungs- und veränderungswilligen Gefangenen in externe Therapiemaßnahmen eine besondere Bedeutung zu.

Die Gefangenen werden in einem längeren intensiven Beratungsprozess auf eine externe, in der Regel stationäre Entwöhnungsbehandlung, vorbereitet. Die Vermittlungsarbeit wird von Mitarbeitern/innen der anstaltsinternen Suchtberatung und auch von Suchtberatern/innen externer Leistungserbringer geleistet. In Planung ist derzeit eine Therapievorbereitungsabteilung, in der inhaltlich eine noch effektivere Vorbereitung geleistet werden kann.

Auch für Gefangene, die von den klassischen Angeboten (Therapievermittlung) nicht mehr profitieren wollen oder können bestehen Gesprächsangebote durch Mitarbeiter/innen des Sozialdienstes/Suchtberatungsdienstes. Darüber hinaus besteht für opiatabhängige Gefangene die Möglichkeit der Substitution mit Drogenersatzstoffen. Im Rahmen der damit verbundenen psycho­sozialen Begleitung werden von den Mitarbeitern/innen des Sozial­dienstes/Sucht­beratungs­dienstes z. B. folgende Maßnahmen durchgeführt:

  • Einzelgespräche, um den Ausstieg aus der Sucht zu begleiten
  • Einzelgespräche bei Rückfällen und zur entsprechenden Vorbeugung
  • Gesprächsbegleitung bei durchgeführter Substitution oder Wiederaufnahme.

Damit die Substitution nach der Haftentlassung nahtlos fortgesetzt und ein nachhaltiger Erfolg gesichert werden kann, ist ein direkter Übergang in das externe Versorgungssystem mit entsprechenden Versorgungsstrukturen erforderlich. Von daher sind bei der Entlassungsvorbereitung im Zuge der suchttherapeutischen Betreuung eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen, die sowohl von den Suchtberatern/innen als auch von allen Mitarbeitern/innen des Sozialdienstes geleistet werden, erforderlich.

Im Einzelnen müssen z. B. Kontakte

  • zur Drogenberatung am Entlassungsort
  • zum Gesundheitsamt
  • zum Jobcenter
  • zu Therapie- u .Wohneinrichtungen
  • zum ambulanten Dienst der Justiz

hergestellt werden.

Bei suchtkranken Gefangenen, die bisher noch keine Anbindung an das externe Versorgungssystem am Entlassungsort hatten oder aber den Kontakt schon länger nicht mehr gehalten haben, wird versucht, sie im Rahmen des Übergangsmanagements für drogenabhängige Gefangene wieder an das Hilfesystem heranzuführen. Hier werden durch den anstaltsinternen Suchtberatungsdienst beauftragte Mitarbeiter/innen der Drogenhilfestellen am Entlassungsort Kontakte bereits während der Haft geknüpft und entsprechende Maßnahmen eingesteuert.

Ein Angebot für Alkoholabhängige macht die Selbsthilfegruppe „Anonyme Alkoholiker“. Das Meeting findet alle 14 Tage statt. Zugang zur Gruppe haben auch Konsumenten illegaler Drogen.